Al-26

Systematik (Epoche): 
5. Bundesrepublik Deutschland (ab 1949)
Systematik (Sachgebiet): 
09 Gewerbe / Beruf / Büro / Verwaltung
Objektkennung: 
Al-26
Titel und Beschreibung: 
Anstecknadel mit dem sog. Allgemeinen Handwerkszeichen von 1935 (Aluminium, gestanzt, Mittelfeld goldfarbig eloxiert; Nadel aus Stahl), hergestellt von W. Biedermann, 5464 Asbach [Asbach im Westerwald] für den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Bonn
Größe: 
ca. 1,80 x ca. 0,20 cm (Durchmesser, Stärke; ohne Nadel)
Kontextinformationen: 

Das zweite Bild zeigt das Zeichen in den Originalfarben und dient nur zur Illustration.

Das Allgemeine Handwerkszeichen wurde der Handwerkerschaft 1935 vom Reichsstand des deutschen Handwerks geschenkt und zur Verwendung empfohlen. In seinem begleitenden Rundschreiben vom 20. Mai 1935 (Abdruck im amtlichen Organ des Reichsstands des deutschen Handwerks und des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertags „Deutsches Handwerk“, Ausgabe Nr. 21 v. 24. Mai 1935, S. 390) heißt es:

„Das deutsche Handwerkszeichen wurde geschaffen, um der ständischen Einheit und Geschlossenheit des deutschen Handwerks sinnbildlichen Ausdruck zu verleihen. Es ist das Standeszeichen, das für alle im Reichsstand des deutschen Handwerks zusammengeschlossenen Handwerker und Handwerksorganisationen gleich ist, gleichgültig, welchem Berufszweig sie im einzelnen angehören. Es bringt daher auch nur ganz allgemein die Art handwerklicher Leistung zum Ausdruck. Das geschieht durch einen Hammer, dessen Kopf einen offenen Ring schließt. Der Hammer steht hier als Sinnbild der mit Werkzeug schaffenden Hand, also handwerklichen Schaffens überhaupt. Der offene Ring bedeutet das noch unfertige Werkstück, das mit dem Hammer zum ganzen schönen Stück vollendet wird. Der Hammerkopf trägt das sogenannte Malkreuz, das in der Bildersprache unserer germanischen Vorfahren als Symbol des schöpferischen Geschehens galt. Handwerksarbeit als Wertarbeit ist schöpferisch. Die symbolische Anordnung von Hammer und offenem Ring deutet zugleich auf die Meisterlehre hin. Dem noch unfertigen Lehrling gibt der Meister Wissen und Können und lehrt ihn echte deutsche Meisterschaft. Hiermit ist auch die soziale Eigenart der Werkstatt angedeutet und damit die Sendung des Handwerks im deutschen Sozialismus. Die Eiche ist das Sinnbild deutscher Art und deutschen Bodens. So sollen Eichenblatt und Eichel den nationalen Willen des deutschen Handwerkers zum Ausdruck bringen. Das Eichenblatt und die Siebenzahl seiner Zacken weist [weisen] auf den deutschen Meister. Die Eichel bedeutet den schöpferischen Menschen, denn das Zeichen der Eichel ist das alte germanische Symbol schöpferischer Kraft. Die Kreuzung von Eichenblatt und Eichel mit dem Hammerstiel ergibt einen Sechsstern, die Hagalrune, die das altüberlieferte Zeichen arischer Weltordnung darstellt. In der Arbeit des Zimmermanns z. B. findet sie sich im altdeutschen Fachwerkbau als Ausdruck dafür, daß sich die Hausbewohner in die völkische Lebensordnung einfügen. Ebenso steht auch der neue Reichsstand des deutschen Handwerks als lebendiges Glied in der nationalsozialistischen Ordnung der Dinge. So findet Handwerksarbeit und Handwerksstand in dem Zeichen sinnbildlichen Ausdruck. Das deutsche Handwerkszeichen soll als ständisches Zeichen zur Förderung des Gemeinschaftsgeistes und des Ehrbewußtseins im Handwerk beitragen. Es soll aber zugleich ein Werbezeichen für handwerkliche Gütearbeit darstellen. […] Blau ist die Farbe der Treue, der Beständigkeit und der Klarheit. Gold ist die Farbe der Vollendung. Die Zusammenstellung bedeutet also: durch Klarheit zur Vollendung.“

Zum Markenschutz: Das Zeichen war zunächst nicht gesetzlich geschützt. Aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes ist ersichtlich, dass der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) den Markenschutz am 07.08.1951 angemeldet hat und die Anmeldung vom Amt unter dem 31.03.1956 bekannt gemacht wurde. Der Makenschutz wurde wie beantragt eingetragen (02.08.1956) und diese Eintragung unter dem 15.09.1956 amtlich publiziert. Die Schutzdauer der Marke wurde auf Antrag des ZDH zuletzt am 19.07.2001 verlängert. Ende der Schutzfrist war der 31.08.2011. Am 24.04.2012 wurde die Marke gelöscht und die Löschung unter dem 25.05.2012 amtlich publiziert.

Datierung: 
ca. 1980
Objektprovenienz: 
Kauf beim Trödler (Berlin-Neukölln, ca. 1999)
Bearbeiter/in: 
Dr. Peter Josef Belli
Umfang: 
3 Stck.
Bild/er: